Fortbildungen Naturkosmetik, Fußpflege, Massage & Wellness
Zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V.
Zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V.
Die Anforderungen an professionelle Fußpflege steigen stetig. Kund:innen erwarten heute nicht nur gepflegte Füße, sondern kompetente Lösungen bei Beschwerden wie eingewachsenen Nägeln, Druckstellen, Nagelveränderungen oder empfindlichen Problemfüßen. Genau deshalb gewinnen spezialisierte Fortbildungen im Bereich Fußpflege zunehmend an Bedeutung.
Die NaturReich Akademie bietet praxisorientierte Weiterbildungen für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Fachkräfte aus dem Wellness- und Gesundheitsbereich, die ihr Fachwissen gezielt erweitern möchten.
Kursdauer: 2 Tag
Kursdauer: 1 Tag
Informationen folgen
Kursdauer: 1 Tag
Informationen folgen
wahlweise 1 od 2 Tage
während unsrer Fußpflege-Kurse
Wellnessmasseur:innen sind gefragt.
Unsere Massagekurse vermitteln professionelle Techniken für Entspannung, Regeneration und Wohlbefinden. Alle Anwendungen werden praxisorientiert unter Anleitung erfahrener Dozent:innen vermittelt.
Dabei arbeiten wir ausschließlich mit hochwertigen naturreinen Bio-Produkten.
Kursdauer: 2 Tage
Kursdauer: 1 Tag
Kursdauer: 2 Tage
Kursdauer: 1 Tag
Kursdauer: 2 Tage
Natürliche Schönheitspflege gewinnt immer mehr an Bedeutung. Kundinnen wünschen sich hautfreundliche, nachhaltige und naturreine Anwendungen ohne unnötige Zusatzstoffe.
Unsere Naturkosmetik-Fortbildungen verbinden modernes Fachwissen mit natürlichen Behandlungskonzepten.
Kursdauer: 5 Stunden
Kursdauer: 2 Tage
Kursdauer: 1 Tag
Fachliches Können allein reicht heute oft nicht mehr aus, um langfristig erfolgreich selbstständig zu arbeiten. Wer ein eigenes Studio eröffnen oder sein bestehendes Angebot professionell ausbauen möchte, benötigt zusätzlich fundiertes kaufmännisches Wissen. Deshalb bieten wir praxisnahe Fortbildungen im Bereich Betriebswirtschaft, Existenzgründung und Unternehmensaufbau speziell für die Beauty-, Wellness- und Fußpflegebranche an.
Unsere kaufmännischen WEBINARE helfen dir dabei, deine Selbstständigkeit sicher, strukturiert und wirtschaftlich erfolgreich aufzubauen – verständlich erklärt und direkt auf die Praxis zugeschnitten.
Gründung & Versicherungen
Kursdauer: 6 Stunden
Informationen folgen
Businessplan
Kursdauer: 1 Tag
Informationen folgen
Kursdauer: 1 Tag
Informationen folgen
Der wichtigste Unterschied ist, dass du als Wellnessmasseur:in/-therapeut:in nur mit gesunden Menschen arbeiten darfst. Du darfst Massagen auf Rechnung anbieten, diese müssen aber eindeutig als „Dienstleistung für Wellness, Entspannung und Prävention“ gekennzeichnet sein.
Auch darfst du bei deinen Behandlungen nicht von “Therapie und/oder Heilung” sprechen, sondern von „Wellness“ und du darfst keinesfalls ein Heilversprechen abgeben.
Die Bezeichnung „Therapeut“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass du dich Therapeut:in nennen darfst.
Gerade in der Wellnessbranche gibt es zahlreiche Aus- und Fortbildungen mit dem Titel Therapeut:in, ob Massagetherapeut:in, Wellnesstherapeut:in, Ayurvedatherapeut:in… Als Mitglied einer dieser Berufsgruppen verfügst du jedoch nicht automatisch über eine Heilerlaubnis. Nach der Legaldefinition ist unter Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu verstehen. Wenn die Bezeichnungen Therapeut und Heilkunde miteinander korrespondieren, dann darf sich nur derjenige Therapeut:in nennen, der auch tatsächlich Heilkunde ausüben darf. Nach §1 Abs.1 HPG ist die Ausübung der Heilkunde nur approbierten Ärzten und Heilpraktikern mit Erlaubnis erlaubt.
Führst du diesen Titel und vermittelst so den Eindruck, dass du heilkundliche Behandlungen ausführst (sog. Eindruckstheorie), verstößt du gegen das Heilpraktikergesetz. Unerheblich ist, ob wirklich Heilbehandlung ausgeübt wird. Sanktionen können von einer strafrechtlichen Verurteilung bis zu einem Tätigkeitsverbot reichen. Es ist daher unbedingt angeraten, einen eindeutigen Hinweis darauf zu geben, dass die entsprechende Tätigkeit keine Heilkunde beinhaltet und auch keine ärztliche Behandlung ersetzt.