Fortbildungen

Zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V.

Die Bereiche Wellness, Massage und Prävention (Vorbeugung) erfreuen sich eines stetigen Aufwärtstrends: Knapp 80 Milliarden Euro geben deutsche Bundesbürger jährlich für präventive Wellness aus; mehr als die Hälfte aller Bundesbürger sind an den Themen Gesundheit, Wellness und Vorbeugung interessiert.


Unsere Fortbildungen sind konzipiert für Quereinsteiger aber auch für Mitarbeiter:innen aus dem Gesundheitswesen  zur Erweiterung des Leistungsspektrums. Idealerweise solltest du gerne mit Menschen umgehen und viel Empathie mitbringen um die die Bedürfnisse deiner Kunden zu erkennen.


In jeder unserer zertifizierten Aus- und Fortbildungen lernst du ganzheitliche Massagetechniken mit naturreinen Bioprodukten. Außerdem zeigen wir dir, wie du nachhaltig und ressourcenschonend arbeiten kannst. Damit setzt du ein klares Statement und hebst dich von deinen Mitbewerbern ab.


Wir planen neue Fortbildungen und Online-Kurse.

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Massage Fortbildungen

Wellnessmasseur:innen sind gefragt.

Ob angestellt, freiberuflich oder selbständig, ob in Hotel SPAs, Fitnesscentern oder auf Kreuzfahrtschiffen. Auch größere Unternehmen investieren in die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) um das mentale und körperliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu stärken. Deine Arbeitsmöglichkeiten sind daher extrem vielseitig.

Ganzkörpermassage

Kursdauer: 2 Tage

Mo 20.03. – Di 21.03.23 (verfügbar)

Aroma Ganzkörpermassage

Kursdauer: 2 Tage

Mo 24.04. – Di 25.04.  (verfügbar)

Sportmassage

Kursdauer: 1 Tag

Mi 22.03. (verfügbar)

Fußreflexbehandlung Basic

Kursdauer: 2 Tage

So 07.05. – Mo 08.05.23 (verfügbar)
So 24.09. – Mo 25.09.23 (verfügbar)

Hot Stone Massage

Kursdauer: 1 Tag

Mo 22.05.  (verfügbar)

Zirbenholzmassage

Kursdauer: 1 Tag

Di 23.05. (verfügbar)

Naturkosmetik Fortbildungen

Auch die Kosmetikwelt dreht sich ständig weiter. Immer wieder gibt es Neues zu entdecken und zu lernen. Nutze unser Angebot an ausgewählten Fortbildungen und erweitere das Angebot für deine Kunden und dein Wissen.

Sugaring – Enthaarung 100% natürlich

Kursdauer: 2 Tage

Sa 25.03. – So. 26.03. (verfügbar)
Sa 20.05. – So. 21.05. (verfügbar)
Sa 19.07. – So. 16.07. (verfügbar)

Bio-Seidenfaden Lifting

Kursdauer: 4-5 Stunden

Mo. 15.05. (verfügbar)
Mo. 11.09. (verfügbar)
Mo. 27.11. (verfügbar)

Was du wissen solltest

Was ist der Unterschied zwischen med. Masseur:in & Wellnessmasseur:in

Der wichtigste Unterschied ist, dass du als Wellnessmasseur:in/-therapeut:in nur mit gesunden Menschen arbeiten darfst. Du darfst Massagen auf Rechnung anbieten, diese müssen aber eindeutig als „Dienstleistung für Wellness, Entspannung und Prävention“ gekennzeichnet sein.

Auch darfst du bei deinen Behandlungen nicht von “Therapie und/oder Heilung” sprechen, sondern von „Wellness“ und du darfst keinesfalls ein Heilversprechen abgeben.

Wer darf sich Therapeut:in nennen?

Die Bezeichnung „Therapeut“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass du dich Therapeut:in nennen darfst.

Gerade in der Wellnessbranche gibt es zahlreiche Aus- und Fortbildungen mit dem Titel Therapeut:in, ob Massagetherapeut:in, Wellnesstherapeut:in, Ayurvedatherapeut:in…  Als Mitglied einer dieser Berufsgruppen verfügst du jedoch nicht automatisch über eine Heilerlaubnis. Nach der Legaldefinition ist unter Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu verstehen. Wenn die Bezeichnungen Therapeut und Heilkunde miteinander korrespondieren, dann darf sich nur derjenige Therapeut:in nennen, der auch tatsächlich Heilkunde ausüben darf. Nach §1 Abs.1 HPG ist die Ausübung der Heilkunde nur approbierten Ärzten und Heilpraktikern mit Erlaubnis erlaubt.

Führst du diesen Titel und vermittelst so den Eindruck, dass du heilkundliche Behandlungen ausführst (sog. Eindruckstheorie), verstößt du gegen das Heilpraktikergesetz. Unerheblich ist, ob wirklich Heilbehandlung ausgeübt wird. Sanktionen können von einer strafrechtlichen Verurteilung bis zu einem Tätigkeitsverbot reichen. Es ist daher unbedingt angeraten, einen eindeutigen Hinweis darauf zu geben, dass die entsprechende Tätigkeit keine Heilkunde beinhaltet und auch keine ärztliche Behandlung ersetzt.

GENDERN:
Wir legen großen Wert auf Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns jedoch entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls ein Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Was uns wichtig ist, sind Toleranz und ein respektvoller Umgang miteinander.  Ob männlich, weiblich, non-Binär/Queer... Du bist wer und was immer Du sein willst - und genau so bist Du uns herzlich willkommen.

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