Fortbildungen
Zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V.
Die Bereiche Wellness, Massage und Prävention (Vorbeugung) erfreuen sich eines stetigen Aufwärtstrends: Knapp 80 Milliarden Euro geben deutsche Bundesbürger jährlich für präventive Wellness aus; mehr als die Hälfte aller Bundesbürger sind an den Themen Gesundheit, Wellness und Vorbeugung interessiert.
Unsere Fortbildungen sind konzipiert für Quereinsteiger aber auch für Mitarbeiter:innen aus dem Gesundheitswesen zur Erweiterung des Leistungsspektrums. Idealerweise solltest du gerne mit Menschen umgehen und viel Empathie mitbringen um die die Bedürfnisse deiner Kunden zu erkennen.
In jeder unserer zertifizierten Aus- und Fortbildungen lernst du ganzheitliche Massagetechniken mit naturreinen Bioprodukten. Außerdem zeigen wir dir, wie du nachhaltig und ressourcenschonend arbeiten kannst. Damit setzt du ein klares Statement und hebst dich von deinen Mitbewerbern ab.
Wir planen neue Fortbildungen und Online-Kurse.
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Massage Fortbildungen
Wellnessmasseur:innen sind gefragt.
Ob angestellt, freiberuflich oder selbständig, ob in Hotel SPAs, Fitnesscentern oder auf Kreuzfahrtschiffen. Auch größere Unternehmen investieren in die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) um das mentale und körperliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu stärken. Deine Arbeitsmöglichkeiten sind daher extrem vielseitig.
Ganzkörpermassage
Kursdauer: 2 Tage
Aroma Ganzkörpermassage
Kursdauer: 2 Tage
Sportmassage
Kursdauer: 1 Tag
Fußreflexbehandlung Basic
Kursdauer: 2 Tage
Hot Stone Massage
Kursdauer: 1 Tag
Zirbenholzmassage
Kursdauer: 1 Tag
Naturkosmetik Fortbildungen
Auch die Kosmetikwelt dreht sich ständig weiter. Immer wieder gibt es Neues zu entdecken und zu lernen. Nutze unser Angebot an ausgewählten Fortbildungen und erweitere das Angebot für deine Kunden und dein Wissen.
Sugaring – Enthaarung 100% natürlich
Kursdauer: 2 Tage
Bio-Seidenfaden Lifting
Kursdauer: 4-5 Stunden
Was du wissen solltest
Was ist der Unterschied zwischen med. Masseur:in & Wellnessmasseur:in
Der wichtigste Unterschied ist, dass du als Wellnessmasseur:in/-therapeut:in nur mit gesunden Menschen arbeiten darfst. Du darfst Massagen auf Rechnung anbieten, diese müssen aber eindeutig als „Dienstleistung für Wellness, Entspannung und Prävention“ gekennzeichnet sein.
Auch darfst du bei deinen Behandlungen nicht von “Therapie und/oder Heilung” sprechen, sondern von „Wellness“ und du darfst keinesfalls ein Heilversprechen abgeben.
Wer darf sich Therapeut:in nennen?
Die Bezeichnung „Therapeut“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass du dich Therapeut:in nennen darfst.
Gerade in der Wellnessbranche gibt es zahlreiche Aus- und Fortbildungen mit dem Titel Therapeut:in, ob Massagetherapeut:in, Wellnesstherapeut:in, Ayurvedatherapeut:in… Als Mitglied einer dieser Berufsgruppen verfügst du jedoch nicht automatisch über eine Heilerlaubnis. Nach der Legaldefinition ist unter Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu verstehen. Wenn die Bezeichnungen Therapeut und Heilkunde miteinander korrespondieren, dann darf sich nur derjenige Therapeut:in nennen, der auch tatsächlich Heilkunde ausüben darf. Nach §1 Abs.1 HPG ist die Ausübung der Heilkunde nur approbierten Ärzten und Heilpraktikern mit Erlaubnis erlaubt.
Führst du diesen Titel und vermittelst so den Eindruck, dass du heilkundliche Behandlungen ausführst (sog. Eindruckstheorie), verstößt du gegen das Heilpraktikergesetz. Unerheblich ist, ob wirklich Heilbehandlung ausgeübt wird. Sanktionen können von einer strafrechtlichen Verurteilung bis zu einem Tätigkeitsverbot reichen. Es ist daher unbedingt angeraten, einen eindeutigen Hinweis darauf zu geben, dass die entsprechende Tätigkeit keine Heilkunde beinhaltet und auch keine ärztliche Behandlung ersetzt.