Ausbildung Wellnesspraktiker m/w/d
Zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
WellnesspraktikerIn / WellnessexpertIn
Intensivausbildung mit hohem Praxisanteil
Voraussetzungen: keine
Dauer: 5 Tage – auch einzeln buchbar
Kurszeiten: täglich von 9:00 – ca. 18:00 Uhr
Kosten: 1.100,00 € zzgl. Prüfungsgebühr 80 €
(wir sind als Bildungseinrichtung umsatzsteuerbefreit!)
- inkl. verwendeter Verbrauchsmaterialien
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inkl. Manuskript
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inkl. gesunder Pausensnacks
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inkl. Getränke: Wasser, Kaffee, Tee
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exkl. Mittagessen
Arbeitskleidung bitte mitbringen:
- Bequeme und geschlossene Schuhe (keine Straßenschuhe in den Schulungsräumen)
- Bequeme Kleidung in der Du Dich wohlfühlst
Abschluss:
für die Gesamtausbildung: Berufsurkunde vom Bundesverband für Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
bei Einzelbuchung: Zertifikat der Landesschule
Partnerfirmen:
Wir haben die besten Unternehmen aus den jeweiligen Bereichen für unsere Schüler ausgewählt.
Was uns vereint ist die Leidenschaft für ausschließlich naturreine Inhaltsstoffe, eine hohe Produktqualität sowie ein ressourcenschonender und nachhaltiger Umgang mit der Natur und unserer Umwelt.
Termine WellnesstherapeutIn / WellnessexpertIn
Termine: 09.-13. Juli 2026
- Dauer: 5 Tage (auch einzeln buchbar)
Module – auch einzeln buchbar
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Ganzkörpermassage 09.-10.7.
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Anti-Stress Behandlung 11.7.
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Honig-Rücken Faszienbehandlung 12.7.
- Warme Zirbenholz- und Salzsteinmassage 13.7.
Tipp:
Schwangerenmassage dazubuchen
14.-15.7.
Theorie & Praxis
- „Lebendige“ Anatomie Basiswissen
- Theorie und Praxis der Massagen
- Vorbereitung, Lagerung und Umfeldgestaltung
- Indikationen & Kontraindikationen der Massagen
- Aufbau, Wirkung und Sinn einer Massage
- Grundtechniken und Griffarten
- Körperschonende Arbeitshaltung
- Spezialtechniken und besondere Grifftechniken
- Naturreine Öle & Wirkstoffe
Coaching
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Einführung in die Existenzgründung
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Kalkulation & Preisgestaltung
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Erfahrungen aus der Praxis
Was Du wissen solltest
Wer darf sich Therapeut:in nennen?
Die Bezeichnung „Therapeut“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass du dich Therapeut:in nennen darfst.
Gerade in der Wellnessbranche gibt es zahlreiche Aus- und Fortbildungen mit dem Titel Therapeut:in, ob Massagetherapeut:in, Wellnesstherapeut:in, Ayurvedatherapeut:in… Als Mitglied einer dieser Berufsgruppen verfügst du jedoch nicht automatisch über eine Heilerlaubnis. Nach der Legaldefinition ist unter Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu verstehen. Wenn die Bezeichnungen Therapeut und Heilkunde miteinander korrespondieren, dann darf sich nur derjenige Therapeut:in nennen, der auch tatsächlich Heilkunde ausüben darf. Nach §1 Abs.1 HPG ist die Ausübung der Heilkunde nur approbierten Ärzten und Heilpraktikern mit Erlaubnis gestattet.
Führst du diesen Titel und vermittelst so den Eindruck, dass du heilkundliche Behandlungen ausführst (sog. Eindruckstheorie), verstößt du gegen das Heilpraktikergesetz. Unerheblich ist, ob wirklich Heilbehandlung ausgeübt wird. Sanktionen können von einer strafrechtlichen Verurteilung bis zu einem Tätigkeitsverbot reichen. Es ist daher unbedingt angeraten, einen eindeutigen Hinweis darauf zu geben, dass die entsprechende Tätigkeit keine Heilkunde beinhaltet und auch keine ärztliche Behandlung ersetzt.
Du verfügst über eine Heilerlaubnis?
Dann stellen wir dir eine Urkunde als Wellnesstherapeut:in aus. Ansonsten lautet die Bezeichnung auf der Urkunde Wellnessexperte/Wellnessexperin
