Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NaturReich Akademie

Angebote der NaturReich Akademie (in nachfolgenden „Akademie“ genannt) sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, von der Mehrwertsteuer befreit, gemäß UStG §4 Nr. 21 a, bb. Gültig sind allein schriftliche Abmachungen und Verträge.
Verträge zwischen den Beteiligten kommen auf Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Unsere Leistung umfasst die sorgfältige Durchführung der Ausbildungen/Kurse und der vereinbarten vertraglichen Pflichten.

  • § 1 Vertragsabschluss
    Die Buchung aller Kurse kann schriftlich über die Webseite der NaturReich Akademie (www.naturreich-akademie.de), per E-Mail oder Post erfolgen. Durch Absenden der Buchung geben Sie ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsabschluss ab. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchung anhand einer automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchung bei uns eingegangen ist. Der Unterrichtsvertrag kommt erst mit dem Erhalt unserer Anmeldebestätigung oder Rechnung zustande und verpflichtet zur Zahlung der Anmeldegebühr (siehe §7). Es kommt weder ein Arbeitsvertrag zustande noch ein höherer Dienstvertrag nach §611 BGB.
  • § 2 Widerruf
    Dieser Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung der Akademie. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    per E-Mail: mail@naturreich-akademie.de
    per Post: NaturReich Akademie, Elke Korn-Markl, Feldwieser Straße 177, 83236 Übersee am Chiemsee
    Im Falle eines wirksamen Widerrufes verfällt die Anmeldegebühr als Kostenersatz. Darüber hinaus geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen binnen 14 Tage nach Eingang des Widerrufes. Weitere Gebühren entstehen durch den Widerruf nicht.
  • § 3 Rücktritt/Ausbildungsabbruch
    • 3.1 Bei Rücktritt bis zwei Monate vor Ausbildungsbeginn erstatten wir geleistete Zahlungen abzüglich der vertraglichen Anmeldegebühr von 10% des Kurspreises zurück. Ab zwei Monaten bis vier Wochen vor Ausbildungsbeginn berechnen wir 50% der gesamten Ausbildungsgebühr. Bei Kündigung danach oder bei Nichterscheinen wird in jedem Falle die gesamte Ausbildungsgebühr fällig.
    • 3.2 Während der Vertragslaufzeit ist für beide Parteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Gesamtbetrag der verbindlich angemeldeten Ausbildung wird geschuldet.
    • 3.3 Wird der Ausbildungsvertrag durch fristlose Kündigung (z.B. aufgrund von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Unterrichtsvertrages) von Seiten der Akademie beendet, so steht der Akademie ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 95% der Lehrgangskosten zu.
    • 3.4 Sollte der Schüler/die Schülerin die Ausbildung nach Antritt derselben, vor Vertragsablauf beenden, so ist dies schriftlich anzuzeigen. Der Schüler/die Schülerin erhält eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuches. Die Schulgebühren sind in jedem Falle und ohne Ausnahme, bis Vertragsende weiter zu bezahlen. Auch ein ärztliches Attest befreit den Vertragspartner nicht von der Begleichung der gesamten Kursgebühren.
    • 3.5 Bei einer Unterbrechung aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen des Schülers/der Schülerin kann die Ausbildung zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.
    • 3.6 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Seminar-Versicherung. Diese greift, wenn Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen den Kurs nicht besuchen können.
  • § 4 Ausfall, Verschiebung und Stornierung
    • 4.1 Die Akademie behält sich das Recht vor, die Ausbildung zu verschieben oder abzusagen oder nach Ausbildungsbeginn zu kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Akademie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozenten, Problemen mit den Räumlichkeiten, Pandemien), die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen. Angemeldete werden automatisch auf den nächstfolgenden Kurs, in dem noch Plätze frei sind, umgebucht. Sie werden darüber schriftlich informiert und haben nach dem Zugang dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung bei der Akademie eingehen muss, zu kündigen. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    • 4.2 Die Akademie ist berechtigt, Referenten und Dozenten durch Referenten und Dozenten mit gleicher Qualifikation zu ersetzen.
    • 4.3 Fällt eine Ausbildung aus, so erstattet die Akademie lediglich die bereits bezahlten Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  • § 5 Eignung
    Mit der Anmeldung bestätigt der Schüler/die Schülerin, dass bei Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Störungen physischer und psychischer Art vorlagen, die den Besuch des Kurses in Frage stellen könnten. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung. Sämtliche Allergien, insbesondere auf kosmetische Stoffe, sind unverzüglich der Lehrkraft anzuzeigen. Die Akademie übernimmt keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen.
  • § 6 Preise
    • 6.1 Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Es handelt sich dabei um einen Gesamtkostenpreis inklusive Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr und je nach Kurs einem Starterset, ebenso sind alle benötigten Arbeits- und Verbrauchsmaterialien während der Ausbildung enthalten. Der Schüler/die Schülerin muss lediglich angemessene Arbeitskleidung sowie flache Hausschuhe, bzw. flache und geschlossene Arbeitsschuhe (für die Fachfußpflegeausbildung) mitbringen. Ebenfalls nicht inkludiert sind Mahlzeiten.
    • 6.2 Die Prüfungsgebühr deckt die Kosten für die Abschlussprüfung sowie ggf. weitere Prüfungen ab. Bei Wiederholung einer Abschlussprüfung wird zusätzlich eine halbe Prüfungsgebühr fällig, bei einer weiteren Wiederholungsprüfung fällt die volle Prüfungsgebühr an. Die Prüfungsgebühr ist spätestens vier Wochen vor Ausbildungsende zu begleichen.
    • 6.3 Individuelle Ratenzahlung kann mit der Akademie in einem Ratenfinanzierungmodell vereinbart werden.
  • § 7 Zahlungsbedingungen
    • 7.1 Die Anmeldegebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Sie beträgt 10% der jeweiligen Kursgebühr. Bei Widerruf der Anmeldung verfällt die Aufnahmegebühr als Kostenersatz.
    • 7.2 Die restliche Kursgebühr ist spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch bei Unterbrechung, Abbruch oder Nichtantritt.
    • 7.3 Schüler*Innen können den Kurspreis per PayPal oder per Banküberweisung bezahlen.
    • 7.4 Für Modelle gilt Vorkasse per PayPal, Banküberweisung oder Barzahlung.
    • 7.5 Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ gelten die PayPal-Nutzungsbedingungen: www.paypal.com.
  • § 8 Zahlungsverzug
    Für den Fall eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Für Mahnschreiben eine Kostenpauschale in Höhe von je € 10,00. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Unterrichtsteilnahme bis zum vollständigen Zahlungsausgleich verweigert werden. Tritt ein Zahlungsverzug bereits vor Beginn des Lehrgangs ein und wird er trotz schriftlicher Mahnung nicht bis spätestens 3 Wochen vor dem Beginn des ersten Schulungstages beseitigt, ist die Akademie berechtigt, anstelle einer Kündigung den Schüler/die Schülerin in den nächstfolgenden Kurs, in dem noch Plätze frei sind, zu verschieben. Teilnahme- und Abschlussbestätigungen sowie Zeugnisse und Urkunden werden erst nach vollständigem Zahlungsausgleich ausgehändigt.
  • § 9 Ausbildungsbeihilfen und Unterstützung
    Eine verbindliche Zusage von Ausbildungsbeihilfen und anderen Unterstützungen können nur die dafür zuständigen Stellen geben. Wir empfehlen, diese Fragen noch vor der Anmeldung zu klären. Die Gewährung von Leistungen Dritter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrags.
  • § 10 Unterricht, Kursinhalte, Dauer und Ablauf
    • 10.1 Die Ausbildung vermittelt dem Schüler gemäß Lehrplan die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung zu einer Teilnahme an den Abschlussprüfungen.
    • 10.2 Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Kurs.
    • 10.3 Die im Lehrplan festgelegten Themen müssen von jedem Schüler absolviert werden. Je nach Kurs sind Präsenzseminare und/oder Online-Veranstaltungen als obligatorischer Bestandteil oder als ergänzendes Angebot des Kurses vorgesehen.
    • 10.4 Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, an allen angebotenen Unterrichtseinheiten regelmäßig und pünktlich teilzunehmen. Die vollständige und pünktliche Teilnahme ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Bei mehr als zehn Prozent Fehlzeit kann die Zulassung zur Abschlussprüfung verweigert werden.
    • 10.5 Bei Nichtteilnahme am Unterricht besteht weder ein Anrecht auf Wiederholung des Unterrichts noch auf Kostenrückerstattung. Die Schulleitung entscheidet darüber, ob versäumte Unterrichtseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.
    • 10.6 Erkrankungen müssen der Akademie unmittelbar telefonisch oder per E-Mail angezeigt werden. Geschieht dies nicht und die Akademie muss ein Modell wieder nach Hause schicken, so werden die entsprechenden Modellkosten dem Schüler gesondert in Rechnung gestellt.
    • 10.7 Der Schüler/die Schülerin erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs. Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie, sofern zu dem Kurs verfügbar, die Berechtigung zum (online) Abrufen von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.
    • 10.8 Die Kursinhalte und sämtliche Arbeitsunterlagen unterstehen dem Copyright der Akademie und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Schüler/der Schülerin ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte, das Kopieren, Vervielfältigen und Abspeichern auf Datenträger sind untersagt.
    • 10.9 Der Schüler/die Schülerin ist nicht berechtigt Kursinhalte in jedweder Form aufzuzeichnen.
    • 10.10 Mobiltelefone sind bei Betreten der Akademie stumm-, bzw. auszuschalten. Sie dürfen nur in den Pausenzeiten benutzt werden. In absoluten Notfällen ist der Lehrkraft, vor Unterrichtsbeginn entsprechende Mitteilung zu machen.
    • 10.11 Zum Erlernen der praktischen Tätigkeiten verpflichten sich die Schüler, auch gegenseitig als Modell zur Verfügung zu stehen. Im Rahmen der Ausbildung werden Körperbehandlungen durchgeführt, jeder Schüler/jede Schülerin muss diese absolvieren, da eine Mitwirkungspflicht am Unterricht besteht. Hierfür ist ein Ablegen der Kleidung notwendig, die Unterwäsche darf in jedem Falle anbehalten werden. Darüber hinaus werden Schüler und Modelle entsprechend zu- und abgedeckt, um die Intimsphäre in jedem Fall zu wahren.
    • 10.12 Die Fingernägel sind von jedem Schüler zwingend kurz zu halten, um ein mögliches Verletzungsrisiko auszuschalten. Schmuck an Händen und Armen sind während der Behandlungen nicht gestattet. Piercings müssen ggf. herausgenommen werden. Längeres Haar muss aus Hygienegründen zusammengebunden werden.
    • 10.13 Anhand von Modellen simulieren wir den Behandlungsablauf in einem Kosmetikinstitut. Die Modellpraxis ist Bestandteil der Unterrichtszeit.
    • 10.14 Den Anweisungen der Schulleitung und den jeweiligen Dozenten ist vollumfänglich Folge zu leisten. Wir möchten allen Schülern eine bestmögliche Lernatmosphäre bieten. Unterrichtsstörungen haben daher keinen Platz. Bei entsprechendem Verstoß wird der Schüler/die Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen. Im Wiederholungsfalle drohen schulrechtlichen Konsequenzen.
  • § 11 Hygienebestimmungen
    Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich mit flachen Hausschuhen betreten werden, es ist auf saubere und gepflegte Kleidung zu achten.
    Für die Fachfußpflegeausbildung werden flache und geschlossene Arbeitsschuhe benötigt. Vor jeder Behandlung sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Für bestimmte Arbeiten müssen Handschuhe getragen werden.
    Nach jedem Unterricht muss der Arbeitsplatz gereinigt und desinfiziert werden. Hierzu zählen auch Tische, Beistelltische, Liegen, Stühle, Geräte/Maschinen, Arbeitsmaterialien und Instrumente sowie benutztes Geschirr.
  • § 12 Prüfungen
    Die Akademie kann Leistungskontrollen in Form von Zwischen- und Abschlussprüfungen durchführen. Der Schüler/die Schülerin ist zur Teilnahme an allen Prüfungen verpflichtet. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist gegeben, wenn alle Gebühren beglichen sind und der Schüler/die Schülerin maximal 10 Prozent Fehltage hatte.
    Die Abschlussprüfung im Rahmen der Kosmetik- und Fußpflegeausbildung erfolgt durch einen praktischen und schriftlichen Teil. Die Prüfungskommission kann aus internen und externen Fachkräften bestehen. Bei Nichtbestehen einzelner oder mehrerer Prüfungen hat der Schüler/die Schülerin die kostenpflichtige Möglichkeit (in/im darauffolgenden Kurs/en) die jeweilige/n Prüfung/en bis zu zwei Mal zu wiederholen.
    Bei Massagekursen erfolgt die Abschlussprüfung in der Regel in Form einer praktischen Arbeitsprobe.
  • § 13 Berufsausübung- und Bezeichnung
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bei uns absolvierte Ausbildung die Schüler nicht zur Durchführung medizinischer Heilbehandlungen an Kranken und Patienten, berechtigt. Unsere Ausbildungen vermitteln rein präventive, kosmetische und wellnessorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Anwendung an gesunden Menschen.
  • § 14 Diversity / Genderneutrale Ansprache
    Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts oder von non-Binär/Queer. Alle Schüler und Dozenten verpflichten sich zu Toleranz und einem respektvollen Umgang miteinander.
  • § 15 Versicherung und Haftung
    • 15.1 Die Akademie haftet nicht für Körper- und Sachschäden, die von Dritten verursacht wurden. Sie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder die Garderobe.
    • 15.2 Die Akademie haftet entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Akademie oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • 15.3 Im Übrigen haftet die Akademie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten). Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein anderer (oben genannter) Haftungsgrund vorliegt.
    • 15.4 Die Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Schülers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
    • 15.5 Die Akademie ist für Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Ausbildung und in den Räumlichkeiten der Akademie und der Schulleitung erfolgen, haftpflichtversichert. Liegt ein versicherter Schadensfall vor, verpflichtet sich der Schüler/die Schülerin, soweit erforderlich, bei der Erfüllung der versicherungstechnischen Obliegenheiten der Akademie mitzuwirken. Unterlässt der Schüler/die Schülerin diese Mitwirkung schuldhaft und wird die Haftpflichtversicherung der Akademie dadurch von ihrer Eintrittspflicht frei, wird auch die Akademie gegenüber dem Schüler von der Leistung auf Schadensersatz befreit. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.
  • § 16 Erfüllungsort
    Gemeinsamer Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten des Ausbildungsvertrages ist der Sitz der Akademie.
  • § 17 Außergerichtliche Streitbeilegung
    Die europäische Kommission stellt eine von ihr betriebene Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform ist im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
  • § 18 Datenschutz
    Der Schüler/die Schülerin ist damit einverstanden, dass die Akademie im Rahmen von Anfragen sowie bei Abschluss eines wirksamen Vertrages personenbezogene Daten speichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Akademie speichert und verarbeitet diese personenbezogenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Schüler/die Schülerin hat stets seine aktuelle (behördlich gemeldete) Adresse anzugeben.
  • § 19 Zertifizierter Qualitätsstandard
    Die NaturReich Akademie ist vom Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. als Landesschule zertifiziert.
  • § 20 Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen, aufgrund derer der von den Vertragsparteien verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird.

Stand 08/2022 NaturReich® Akademie