Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Angebote der NaturReich Akademie (nachfolgend „Akademie“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die NaturReich Akademie verfügt über eine Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Die angebotenen Leistungen sind – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – von der Umsatzsteuer befreit.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Verträge zwischen den Beteiligten kommen auf Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Unsere Leistung umfasst die sorgfältige Durchführung der Ausbildungen/Kurse und der vereinbarten vertraglichen Pflichten.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Kurse, Seminare und Ausbildungen zwischen der NaturReich Akademie und ihren Teilnehmern.
(2) Teilnehmer können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
(4) Die Buchung erfolgt über die Webseite, per E-Mail oder schriftlich.
Mit Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab.
(5) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme (z. B. Anmeldebestätigung) durch die Akademie zustande.
(6) Bei Online-Buchungen muss der Teilnehmer vor Absenden der Anmeldung ausdrücklich bestätigen, dass er diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
(7) Die angebotenen Leistungen sind Dienstverträge. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Ausübung des Widerrufsrechts
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
NaturReich Akademie
Elke Korn-Markl
Bahnhofstraße 1
83229 Aschau im Chiemgau
E-Mail: mail@naturreich-akademie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(6) Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Akademie die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt und verlangt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 3 Rücktritt/Kündigung/Umbuchung
(1) Verbraucher (§ 13 BGB) können den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gemäß § 2 dieser AGB widerrufen.
Die nachfolgenden Regelungen gelten erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
(2) Rücktritt vor Kursbeginn
Der Teilnehmer kann vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Akademie.
Im Falle des Rücktritts werden folgende pauschale Entschädigungen berechnet:
- bis 12 Wochen vor Beginn: 10 % der Kursgebühr
- bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Kursgebühr
weniger als 4 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.Es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr (derzeit 25 €) erhoben werden.
(4) Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit und nur mit Zustimmung der Akademie möglich.
Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
(5) Kündigung nach Kursbeginn
Nach Beginn der Ausbildung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit es sich um einen zeitlich begrenzten Kurs handelt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Abbruch der Teilnahme
Bricht der Teilnehmer die Ausbildung nach Beginn ab, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Akademie kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Unterbrechung aus wichtigem Grund
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. nachgewiesene Krankheit) kann im Einzelfall eine Teilnahme an einem späteren Kurs ermöglicht werden.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(8) Empfehlung Versicherung
Der Abschluss einer Seminar- oder Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 4 Änderungen / Absage durch Akademie
(1) Die Akademie kann Veranstaltungen bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) verschieben oder absagen.
(2) Teilnehmer werden informiert und können:
- entweder umbuchen oder
- kostenfrei zurücktreten
(3) Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Durchführung von Veranstaltungen kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.
Wird diese nicht erreicht, ist die Akademie berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor Beginn abzusagen.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der Akademie fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen / Gesundheit
(1) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass ihm keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt sind, die einer Teilnahme am gebuchten Kurs entgegenstehen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Akademie vor Kursbeginn bestehende gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige relevante körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, mitzuteilen, soweit diese für die sichere Durchführung des Kurses von Bedeutung sein können.
(3) Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Die Angebote der Akademie ersetzen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Im Zweifel wird empfohlen, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
(4) Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die eine Teilnahme wesentlich erschweren oder gefährden, ist die Akademie berechtigt, die Teilnahme aus sachlichem Grund abzulehnen oder abzubrechen.
(5) Eine bereits bei Vertragsschluss bestehende gesundheitliche Einschränkung berechtigt grundsätzlich nicht zu einem kostenfreien Rücktritt.
Gesetzliche Rechte des Teilnehmers, insbesondere Widerrufs- und Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
(6) Die Akademie haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß § 15 dieser AGB.
§ 6 Preise
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste der Akademie. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise. Soweit die Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Eine gegebenenfalls erhobene Anmeldegebühr ist Bestandteil der Gesamtvergütung und wird auf die Kursgebühr angerechnet.
(3) Im Kurspreis sind – sofern nicht anders angegeben – die für die Durchführung der Ausbildung erforderlichen Arbeits- und Verbrauchsmaterialien enthalten.
Nicht im Kurspreis enthalten sind:
- Prüfungsgebühren
- persönliche Arbeitskleidung und ggf. vorgeschriebene Schuhe
- Verpflegungskosten
(4) Die Prüfungsgebühr ist gesondert zu entrichten und wird vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen.
(5) Die Prüfungsgebühr umfasst die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung kann eine zusätzliche angemessene Gebühr erhoben werden.
(6) Die Prüfungsgebühr ist spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin fällig.
(7) Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden.
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Kursgebühr sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. Prüfungsgebühren) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird mit Vertragsschluss eine Anmeldegebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr fällig.
Die Anmeldegebühr ist Teil der Gesamtvergütung und wird auf die Kursgebühr angerechnet.
(3) Der verbleibende Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Ausbildung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als vier Wochen vor Kursbeginn) ist die gesamte Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig.
(5) Eine Zahlung kann per Banküberweisung erfolgen. Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall angeboten werden.
(6) Eine vereinbarte Ratenzahlung erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten ergänzend die Regelungen des § 8 dieser AGB.
(7) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Teilnehmer die Ausbildung vollständig oder teilweise in Anspruch nimmt, es sei denn, die Akademie hat die Nichtteilnahme zu vertreten oder gesetzliche Rechte des Teilnehmers stehen dem entgegen.
(8) Wird eine Ratenzahlung vereinbart, verpflichtet sich der Teilnehmer zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Raten.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist die Akademie berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Diese betragen:
- für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
- für Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Für jede Mahnung kann eine angemessene Mahnkostenpauschale erhoben werden, sofern der Akademie ein entsprechender Schaden entstanden ist.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Akademie berechtigt, die Teilnahme an der Ausbildung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu verweigern, sofern dies dem Teilnehmer zuvor angedroht wurde, soweit sich diese Befugnis nicht bereits aus § 7 ergibt.
(5) Gerät der Teilnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, ist die Akademie berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig zu stellen.
In diesem Falle ist die Akademie zudem berechtigt, die weitere Teilnahme an der Ausbildung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu verweigern, sofern hierauf zuvor hingewiesen wurde.
Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und weiterem Verzugsschaden, bleiben unberührt.
(6) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate sowie sonstige Nachweise werden erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen ausgehändigt.
§ 9 Ausbildungsbeihilfen und Förderungen
(1) Auskünfte über mögliche Förderungen oder Ausbildungsbeihilfen erfolgen unverbindlich. Verbindliche Zusagen können ausschließlich durch die jeweils zuständigen Förderstellen erfolgen.
(2) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Fördermöglichkeiten rechtzeitig vor Vertragsschluss zu klären.
(3) Die Gewährung oder Ablehnung von Förderleistungen durch Dritte hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages mit der Akademie.
§ 10 Unterricht, Inhalte und Durchführung
(1) Die Akademie vermittelt im Rahmen des jeweiligen Kurses die vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend der Kursbeschreibung.
(2) Umfang, Dauer und Inhalte der Ausbildung ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
(3) Die Akademie ist berechtigt, Inhalte, Ablauf und Organisation des Unterrichts aus sachlichem Grund anzupassen, soweit dies den Gesamtcharakter der Ausbildung nicht wesentlich verändert.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, soweit dies für den Kurs vorgesehen ist.
(5) Bei erheblichen Fehlzeiten kann die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden, sofern dies in der Kursbeschreibung vorgesehen ist.
(6) Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Nachholung einzelner Unterrichtseinheiten oder Rückerstattung von Gebühren, es sei denn, die Akademie hat die Nichtteilnahme zu vertreten.
(7) Soweit im Kurs vorgesehen, erhält der Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an bereitgestellten digitalen Inhalten für die Dauer des Vertrages.
(8) Sämtliche im Rahmen der Ausbildung bereitgestellten Inhalte, Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene Lernzwecke.
(9) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Akademie nicht gestattet.
(10) Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen des Unterrichts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Akademie zulässig.
(11) Den Anweisungen der Akademie und der Dozenten ist im Rahmen eines geordneten Unterrichtsbetriebs Folge zu leisten. Bei wiederholten erheblichen Störungen kann der Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung zeitweise oder dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden.
(12) Soweit Bestandteil des Kurses, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Rahmen der Ausbildung als Modell zur Verfügung zu stehen. Die Intimsphäre wird dabei gewahrt.
(13) Die Akademie übt im Rahmen der Veranstaltungen das Hausrecht aus.
Teilnehmer haben den Anweisungen der Akademie sowie der Dozenten Folge zu leisten.
Bei erheblichen oder wiederholten Störungen des Unterrichts, Verstößen gegen die Hausordnung oder sicherheitsrelevanten Fehlverhalten kann ein Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
In schwerwiegenden Fällen ist ein sofortiger Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung möglich.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht in diesen Fällen nicht, es sei denn, der Teilnehmer hat den Ausschluss nicht zu vertreten.
§ 11 Hygienebestimmungen
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Hygienevorschriften der Akademie einzuhalten.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- saubere und geeignete Arbeitskleidung
- Einhaltung der Handhygiene, dies beinhaltet auch kurze Nägel
- Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen und Materialien
(3) Die Akademie ist berechtigt, bei Verstößen gegen Hygieneregeln geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Teilnehmer vorübergehend vom Unterricht auszuschließen.
§ 12 Prüfungen
(1) Die Akademie kann im Rahmen der Ausbildung Leistungsnachweise und Abschlussprüfungen durchführen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist:
- die vollständige Zahlung der vereinbarten Gebühren
- sowie die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Kursbeschreibung
(3) Art und Umfang der Prüfungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausbildung.
(4) Bei Nichtbestehen kann die Prüfung – soweit vorgesehen – gegen zusätzliche Gebühr wiederholt werden.
§ 13 Berufsausübung- und Hinweise
(1) Die angebotenen Ausbildungen berechtigen – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten.
(2) Die vermittelten Inhalte dienen ausschließlich präventiven, kosmetischen oder wellnessorientierten Zwecken.
(3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit zu prüfen.
§ 14 Gleichbehandlung und respektvoller Umgang
(1) Die Akademie steht für einen respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang.
(2) Alle Teilnehmer und Dozenten verpflichten sich zu einem wertschätzenden Verhalten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Identität oder sonstigen persönlichen Merkmalen.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Grundsätze kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.
§ 15 Versicherung und Haftung
(1) Die Akademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Akademie:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Akademie.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(6) Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers haftet die Akademie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(7) Soweit die Haftung der Akademie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Gewerbliche Teilnehmer (Unternehmer) sind für eine angemessene Absicherung ihrer beruflichen Tätigkeit selbst verantwortlich.
Es wird ihnen ausdrücklich empfohlen, eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vermittelten Ausbildungsinhalten umfasst.
§ 16 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Akademie, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 17 Gerichtsstand
(1) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(2) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Akademie.
§ 18 Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Die Akademie ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Datenschutz
(1) Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website der Akademie.
§ 20 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Bild-, Video- oder Tonaufnahmen während der Ausbildung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Akademie und der beteiligten Personen zulässig.
(2) Die Akademie darf im Rahmen von Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken anfertigen, sofern der Teilnehmer zuvor eingewilligt hat.
§ 21 Änderungen der AGB
(1) Die Akademie ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Akademie.
(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, es sei denn, eine Änderung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
§ 22 Vertragssprache und Vertragstext
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Der Vertragstext wird von der Akademie gespeichert. Der Teilnehmer erhält die Vertragsunterlagen im Rahmen der Anmeldung.
§ 23 Elektronische Kommunikation
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses auch elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen kann.
§ 24 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Die Parteien werden sich in diesem Fall um eine angemessene Lösung bemühen, insbesondere um Terminverschiebungen.
§ 25 Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 26 Abtretung und Aufrechnung
(1) Der Teilnehmer kann Ansprüche gegen die Akademie nur mit vorheriger Zustimmung der Akademie an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
§ 27 Nebenabreden
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 29 Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.
Stand 02/2026 NaturReich® Akademie
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
NaturReich Akademie
Elke Korn-Markl
Bahnhofstraße 1
83229 Aschau im Chiemgau
E-Mail: mail@naturreich-akademie.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgendem Kurs:
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Gebucht am: _________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
______________________________
Datum: _________________________
(*) Unzutreffendes streichen
